Mit zunehmender Globalisierung und wachsenden Wirtschaftsbeziehungen im europäischen Raum steigt auch das Bedürfnis von kleinen und mittelständischen Unternehmen nach Beratung im internationalen Wirtschaftsrecht.

Umfangreiche Vertragsverhältnisse in englischer Sprache stellen für viele kleinere Unternehmen, aber auch für Mittelständler schwierige Hürden für internationale Geschäftsbeziehungen dar.

Unsere Kanzlei verfügt sowohl über die sprachlichen, juristischen und kaufmännischen Kenntnisse, um hier qualifiziert beraten zu können. Rechtsanwalt Klaus Huber ist auch Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). Er war bereits 1996 für eine internationale, wirtschaftsorientierte Rechtsanwaltskanzlei in Los Angeles, USA tätig. Seither besteht zwischen unserer Kanzlei und Rechtsanwalt Dennis F. Fredricks in Los Angeles eine enge Zusammenarbeit. Rechtsanwalt Fredricks beherrscht die deutsche Sprache perfekt und ist in der einflussreichen deutsch-/ österreichischen Gesellschaft der kalifornischen Metropole bestens vernetzt. Vertragswerke in englischer Sprache werden in enger Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den USA erarbeitet oder geprüft.

Seit 2001 vertritt Rechtsanwalt Klaus Huber mittelständische Unternehmen aus der Region bei deren Tätigkeit im asiatischen Bereich. In den Jahren 2004-2006 hat er ein deutsches Unternehmen mit 600 Mitarbeitern in der Volksrepublik China geleitet. Hier wurden alle relevanten Dokumente in englischer Sprache bearbeitet.

Seit rund 10 Jahren betreuen wir Mandanten aus dem Mittleren Osten, meist mit Schwerpunkt in den Vereinten Arabischen Emiraten. Hier hat sich inzwischen ein Netzwerk aus Beratern und Unternehmern entwickelt, mit denen wir vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Wir betreuen dauerhaft mehrere namhafte Unternehmen aus dem süddeutschen Bereich bei den Aktivitäten in Asien, dem Mittleren Osten und USA sowohl juristisch, als auch unternehmerisch. Auch für Mittelständler sind internationale Geschäftsbeziehungen inzwischen unverzichtbar.