Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen Gewerkschaft/Betriebsräten/Personalräten und Arbeitgeberverbänden/Arbeitgebern. Hauptzweck der Bestimmungen des Arbeitsrechts ist es, Arbeitnehmer zu schützen.
Neben den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Grundgesetz (insbesondere Koalitionsfreiheit) und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (insbesondere Dienstvertrag) umfasst das Arbeitsrecht viele spezielle Gesetze und Verordnungen für einzelne Interessengruppen:
Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Personalvertretungsgesetze, Tarifvertragsgesetz, Mitbestimmungsgesetze, Altersteilzeitgesetz, Gewerbeordnung, Handelsgesetzbuch (Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeldgesetz, Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz, Nachweisgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Berufskrankheiten-Verordnung, Geringfügige Beschäftigung, Schwerbehindertenrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Gesetz über Arbeitnehmererfindungen, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, Arbeitsgerichtsgesetz
Für einzelne Personengruppen ist das Arbeitsrecht besonders relevant:
Werdende Mütter, Menschen mit körperlicher oder geistiger Einschränkung, Auszubildende, Betriebsräte, Führungskräfte, Mitarbeiter im Personalwesen, Gewerkschaftsvertreter, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen, Geschäftsführer, Insolvenzverwalter, befristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Kompetenzen und Erfahrungen im Arbeitsrecht und kann bei allen Fragen in diesem Rechtsgebiet zur Seite stehen. Seit Jahren vertreten wir mittelständische Unternehmen und Handwerker in die Wirtschaftsregionen Ostalbkreis, Heidenheim, Ansbach und Crailsheim, aber auch zahlreiche Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.