Wenn Unternehmen auch nach Mahnung ihre Rechnungen nicht beglichen bekommen, werden in der Regel Inkasso-Unternehmen mit der Beitreibung des Geldes beauftragt. In eigener Zuständigkeit dürfen diese Büros den Einzug fremder Forderungen nur außergerichtlich betreiben. Führen diese eigenen Bemühungen nicht zum Erfolg und wird die gerichtliche Geltendmachung erforderlich, muss das Inkassobüro auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen die gerichtliche Rechtsverfolgung einem Rechtsanwalt übertragen. Also besser gleich zum Rechtsanwalt.
Unter Einsatz unserer langjährigen Erfahrung werden Ihre Forderungen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorgaben und wirtschaftlicher Gesichtspunkte – möglichst ohne Einschaltung der Gerichte – beigetrieben.
Sofern diese Bemühungen nicht zum Ausgleich der Forderung führen, erfolgt die gerichtliche Geltendmachung. Elektronisch wird von uns vor den zentralen Mahngerichten der jeweiligen Bundesländer das gerichtliche Mahnverfahren durchgeführt. Liegt dann ein Vollstreckungsbescheid vor, nehmen wir dann auch die Zwangsvollstreckung.
Seit 25 Jahren betreiben wir effizientes Inkasso für zahlreiche Unternehmen aus unserer Region – gerne auch für Sie.